Garantiebestimmungen

Garantiebedingungen

SCARNATTI™ – 10-jährige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie für Matratzen

Bei Scarnatti legen wir besonderen Wert auf langfristige Produktqualität, Haltbarkeit und zuverlässige Funktion. Deshalb gewährt RENABED EUROPE BV für neue Scarnatti® Matratzen unter den nachstehenden Bedingungen eine 10-jährige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie auf die vollständige Matratze.

Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers und schränkt diese nicht ein.

1. Garantiegeber

RENABED EUROPE BV
Marke: Scarnatti
Karel du Boislaan 43
2660 Antwerpen
Belgien

RENABED EUROPE BV ist der Garantiegeber dieser gewerblichen Haltbarkeitsgarantie.

2. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers

Verbrauchern stehen bei Mängeln gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer zu. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.

Diese gesetzlichen Rechte werden durch die vorliegende gewerbliche Haltbarkeitsgarantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Die Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten.

3. Räumlicher Geltungsbereich

Diese Garantie gilt für Scarnatti® Matratzen, die von Scarnatti oder einem autorisierten Wiederverkäufer an Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland geliefert wurden.

Für Lieferungen in andere Länder können gesonderte, an das jeweilige nationale Recht angepasste Garantiebedingungen gelten.

4. Von der Garantie erfasste Produkte

Diese Garantie gilt für neue Scarnatti® Matratzen, die unmittelbar bei Scarnatti oder bei einem autorisierten Wiederverkäufer erworben wurden.

Ausstellungsstücke, Demo-Produkte oder Produkte aus nicht autorisierten Vertriebsquellen sind nur dann erfasst, wenn dies für das betreffende Produkt ausdrücklich zugesagt wurde.

Die gewerbliche Garantie wird dem ursprünglichen Käufer nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen gewährt.

Garantieleistungen können durch RENABED EUROPE BV selbst oder durch von RENABED EUROPE BV bzw. Scarnatti beauftragte Händler, Logistik- oder Servicepartner durchgeführt werden.

5. Dauer der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie

Die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gilt für zehn (10) Jahre ab dem Lieferdatum der Matratze.

Sie umfasst die vollständige Matratze, insbesondere:

  • den Matratzenkern,
  • die konstruktiven Schaumstoffschichten,
  • den Matratzenbezug,
  • dessen konstruktive Bestandteile einschließlich des Reißverschlusses.

Die nachstehend beschriebenen Ausschlüsse für normale kosmetische Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung der Pflege- und Gebrauchshinweise sowie Schäden aufgrund äußerer Ursachen bleiben hiervon unberührt.

6. EU-GARAN-Label

Für diese 10-jährige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie wird das harmonisierte EU-GARAN-Label mit einer Dauer von 10 Jahren verwendet.

RENABED EUROPE BV garantiert damit, dass die vollständige Scarnatti® Matratze bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch während des Garantiezeitraums ihre erforderlichen Funktionen und ihre vorgesehene Leistungsfähigkeit beibehält.

Liegt ein von dieser Garantie erfasster Garantiefall vor, erfolgt die Abhilfe unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatz.

Die separat geregelte ergänzende Garantie für den Matratzenkern in den Jahren 11 bis 13 ist nicht Bestandteil der mit dem EU-GARAN-Label gekennzeichneten 10-jährigen Haltbarkeitsgarantie.

7. Inhalt der 10-jährigen Haltbarkeitsgarantie

RENABED EUROPE BV garantiert, dass die Scarnatti® Matratze bei normalem Gebrauch, bestimmungsgemäßer Verwendung und sachgerechter Pflege während der Garantiezeit ihre erforderlichen Funktionen und ihre vorgesehene Leistungsfähigkeit beibehält.

Von der Garantie erfasst sind insbesondere:

  • Materialfehler,
  • Herstellungsfehler,
  • Verarbeitungsfehler,
  • strukturelle Defekte,
  • andere nachteilige Veränderungen oder physische Beeinträchtigungen, welche die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit, erforderliche Funktion oder vorgesehene Leistungsfähigkeit der Matratze erheblich beeinträchtigen.

Bei einem berechtigten Garantieanspruch erfolgt die Garantieleistung unentgeltlich.

Hierzu gehören auch die für die Garantieleistung notwendigen Kosten für Prüfung, Abholung oder Rücktransport, Material, Arbeit, Reparatur, Ersatz und erneute Lieferung.

8. Insbesondere von der Garantie erfasste Fälle

Dauerhafte Vertiefungen und Verformungen

Eine dauerhaft sichtbare Vertiefung des Matratzenkerns von mehr als 3 cm nach vollständiger Entlastung, sofern eine tatsächliche bleibende Verformung und nicht lediglich eine normale Anpassung des Bezugs oder oberflächlicher Materialien vorliegt.

Eine Vertiefung von weniger als 3 cm ist nicht allein aufgrund ihrer Tiefe automatisch von der Garantie ausgeschlossen, wenn sie mit einer erheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit, Funktion oder Leistungsfähigkeit verbunden ist.

Nachteilige Veränderungen und physische Defekte

Erfasst sind auch nachteilige Veränderungen oder physische Defekte, welche die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit der Matratze wesentlich beeinträchtigen , sofern sie bei normalem, bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten und nicht auf einen in diesen Garantiebedingungen genannten Ausschlussgrund zurückzuführen sind.

Hierzu können insbesondere strukturelle Verformungen, Materialversagen, Risse, Spaltungen oder vergleichbare physische Beeinträchtigungen gehören.

Matratzenkern und konstruktive Bestandteile

Erfasst sind Material-, Herstellungs- und Verarbeitungsfehler des Matratzenkerns sowie sonstiger konstruktiver Bestandteile.

Matratzenbezug und Reißverschluss

Der Matratzenbezug ist Bestandteil der vollständigen Matratze und damit grundsätzlich Bestandteil der 10-jährigen Haltbarkeitsgarantie.

Von der Garantie erfasst sind insbesondere:

  • nachweisbare Materialfehler,
  • Herstellungsfehler,
  • Verarbeitungsfehler,
  • Herstellungs- oder Materialfehler des Reißverschlusses und seiner Befestigung,
  • funktionale Defekte, durch welche der Bezug bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch seine erforderliche Funktion verliert.

Normale textile Abnutzung und normale Gebrauchsspuren des Reißverschlusses sind hingegen nicht allein aufgrund ihres Auftretens ein Garantiefall, soweit sie die erforderliche Funktion oder Leistungsfähigkeit des Produkts nicht beeinträchtigen.

9. Normale Abnutzung – insbesondere Bezug und Reißverschluss

Die 10-jährige Haltbarkeitsgarantie bedeutet nicht, dass die Matratze, der Bezug oder der Reißverschluss während der gesamten Garantiezeit optisch neuwertig bleiben müssen.

Nicht als Garantiefall gelten insbesondere normale, funktionsneutrale Gebrauchsspuren wie:

  • normales Pilling,
  • leichte Verfärbungen,
  • oberflächlicher textiler Abrieb,
  • geringfügige Faltenbildung,
  • normale Veränderungen der Oberflächenstruktur,
  • normale Dehnung des Textils,
  • optische Veränderungen des Reißverschlusses,
  • normale mechanische Gebrauchsspuren an Reißverschluss und Bezug,
  • sonstige kosmetische Veränderungen, welche die erforderliche Funktion oder Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

Bei Bezug und Reißverschluss sind insbesondere Material-, Herstellungs- und Verarbeitungsfehler von der Garantie erfasst.

Eine bloße alters- und gebrauchsbedingte kosmetische Abnutzung begründet dagegen keinen Garantieanspruch.

Führt eine bei normalem Gebrauch auftretende Veränderung jedoch zu einem tatsächlichen Verlust einer erforderlichen Funktion oder Leistungsfähigkeit der vollständigen Matratze, wird geprüft, ob ein Garantiefall im Sinne dieser Haltbarkeitsgarantie vorliegt.

10. Wasch-, Pflege- und Gebrauchshinweise

Der Matratzenbezug darf nur entsprechend den jeweils für das Produkt geltenden Wasch-, Pflege- und Gebrauchshinweisen gereinigt und verwendet werden.

Nicht von der Garantie erfasst sind Schäden, soweit sie durch die Nichtbeachtung dieser Wasch-, Pflege- oder Gebrauchshinweise verursacht wurden .

Hierzu gehören insbesondere Schäden aufgrund:

  • falscher Waschtemperatur,
  • ungeeigneter Wasch- oder Reinigungsmittel,
  • nicht zulässiger Trocknungsmethoden,
  • übermäßiger mechanischer Belastung,
  • unsachgemäßen Öffnens oder Schließens des Reißverschlusses,
  • unsachgemäßer Entfernung oder Wiederanbringung des Bezugs,
  • sonstiger von den mitgeteilten Pflege- und Gebrauchsanweisungen abweichender Behandlung.

Eine Abweichung von einer Pflege- oder Gebrauchsanweisung führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Garantieansprüche. Der Ausschluss gilt nur insoweit, wie die Abweichung für den geltend gemachten Schaden ursächlich oder für seine Entstehung wesentlich mitverantwortlich war.

11. Allgemeiner Ausschluss bei unsachgemäßer Nutzung

Nicht von dieser Garantie erfasst sind Schäden, soweit sie durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Nutzung verursacht wurden .

Dies umfasst insbesondere:

  • Verwendung der Matratze zu einem anderen als dem vorgesehenen Schlafzweck,
  • außergewöhnliche mechanische Belastung,
  • Springen auf der Matratze,
  • unsachgemäßes starkes Falten oder Knicken,
  • Verwendung oder Lagerung unter ungeeigneten klimatischen Bedingungen,
  • vorsätzliche Beschädigung,
  • erhebliche Vernachlässigung,
  • unzulässige Veränderungen am Produkt,
  • Schäden aufgrund unsachgemäßer Reparaturversuche,
  • sonstige Verwendung, die erkennbar von der vorgesehenen normalen Haushaltsnutzung abweicht.

Die unsachgemäße Nutzung eines einzelnen Bestandteils führt nicht automatisch zum Verlust der Garantie für andere Mängel, die damit nicht in Zusammenhang stehen.

12. Weitere nicht von der Garantie erfasste Schäden

Nicht von der Garantie erfasst sind insbesondere, soweit ein entsprechender ursächlicher Zusammenhang besteht:

  • bloße Änderungen der persönlichen Komfortpräferenz,
  • rein subjektiv anders wahrgenommene Weichheit oder Festigkeit ohne objektiven Defekt,
  • Schäden durch übermäßige Sonnen- oder UV-Einwirkung,
  • normale Maßtoleranzen bis zu 3 cm, sofern Funktion und bestimmungsgemäße Nutzung hierdurch nicht beeinträchtigt werden,
  • Flecken,
  • Brandstellen,
  • Schnitt-, Stich- oder sonstige äußere Beschädigungen,
  • Schäden durch Flüssigkeiten oder Körperflüssigkeiten,
  • Verunreinigungen durch Menschen oder Tiere,
  • Schädlingsbefall,
  • Witterungsschäden,
  • Schäden infolge ungeeigneter Lagerung,
  • Schimmel- oder Pilzbildung, soweit diese durch Feuchtigkeit, mangelnde Belüftung, Verunreinigung oder andere äußere Ursachen entstanden ist.

13. Untergestell- und Rahmenanforderungen

Die Matratze ist auf einer ausreichend stabilen, ebenen und gleichmäßig unterstützenden Unterlage zu verwenden.

Geeignete Unterlagen sind insbesondere:

  • hochwertige Lattenroste mit einem Lattenabstand von weniger als 4 cm,
  • geeignete Boxspring-Unterlagen mit gleichmäßiger Unterstützung über die gesamte Fläche,
  • stabile Plattformen oder Unterbauten mit homogener und ausreichend flächiger Unterstützung.

Große Abstände zwischen den Latten können zu einer unzureichenden Unterstützung einzelner Bereiche und dadurch langfristig zu einer erhöhten Materialbelastung oder vorzeitigen Verformung führen.

Bei breiten Bettgestellen darf eine Mittelstütze keine deutlich abweichende Höhe oder punktuell unterschiedliche Unterstützung erzeugen, durch die die Matratze ungleichmäßig belastet wird.

Schäden sind von der Garantie ausgeschlossen, soweit sie nachweislich durch eine ungeeignete, instabile, ungleichmäßige oder unzureichend unterstützende Unterlage verursacht wurden.

Ergänzend gilt der allgemeine Ausschluss für unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung gemäß Ziffer 11.

Die Verwendung einer ungeeigneten Unterlage führt nicht automatisch zum Verlust von Garantieansprüchen für Mängel, die mit der Unterlage nicht in Zusammenhang stehen.

14. Garantiebegutachtung

Für eine sachgerechte Beurteilung kann es erforderlich sein, die vollständige Matratze einschließlich des zugehörigen Matratzenbezugs zu prüfen.

Entfernen oder entsorgen Sie den Bezug daher im Zusammenhang mit einer Garantieprüfung nicht, sofern Scarnatti Sie nicht ausdrücklich hierzu auffordert.

15. Geltendmachung eines Garantieanspruchs

Garantieansprüche können direkt bei Scarnatti bzw. RENABED EUROPE BV über das auf der Scarnatti-Website bereitgestellte Garantie- oder Kontaktformular geltend gemacht werden.

Kontakt / Garantieformular:
https://scarnatti.de/pages/warranty
info@scarnatti.com

Wurde die Matratze bei einem autorisierten Händler erworben, kann der Verbraucher den Anspruch auch über diesen Händler einreichen. Das Recht, sich direkt an RENABED EUROPE BV zu wenden, bleibt unberührt.

Für eine zügige und sachgerechte Prüfung können insbesondere folgende Angaben und Unterlagen verlangt werden:

  • Kauf- oder Liefernachweis, beispielsweise Rechnung oder Scarnatti-Bestellnummer,
  • eine Beschreibung des geltend gemachten Schadens oder Mangels, einschließlich – soweit bekannt – Zeitpunkt und Umständen seines Auftretens,
  • Fotos oder Videos des geltend gemachten Schadens,
  • Fotos oder Videos des allgemeinen Zustands der Matratze,
  • soweit für die Beurteilung des konkreten Schadens relevant, Fotos des verwendeten Bettgestells oder Unterstützungssystems.

Weitere Informationen können verlangt werden, soweit diese vernünftigerweise zur Beurteilung von Art, Ursache und Umfang des geltend gemachten Garantiefalls erforderlich sind.

Die Anforderung solcher Informationen dient der technischen Prüfung und verändert nicht die gesetzliche Beweislastverteilung.

16. Reparatur oder Ersatz

Liegt ein berechtigter Garantiefall vor, erfolgt die Abhilfe nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen und der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatz.

Ist das ursprünglich erworbene Modell nicht mehr verfügbar, kann ein technisch und qualitativ gleichwertiges Ersatzprodukt bereitgestellt werden.

Aufgrund technischer Weiterentwicklungen kann ein Ersatzprodukt hinsichtlich Farbe, Material, Konstruktion oder Liegegefühl geringfügig vom ursprünglichen Produkt abweichen.

Die für eine berechtigte Garantieleistung notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von RENABED EUROPE BV getragen.

Eine Reparatur oder Ersatzlieferung führt grundsätzlich nicht zu einem Neubeginn der ursprünglichen 10-jährigen Garantiezeit, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Ein Garantietausch begründet keinen neuen Probeschlafzeitraum.

17. Freiwilliges Upgrade bei einer Ersatzlieferung

Bei einem anerkannten Garantiefall kann dem Verbraucher auf Wunsch die Möglichkeit angeboten werden, anstelle eines gleichwertigen Ersatzprodukts ein höherwertiges Modell oder eine größere Ausführung zu wählen.

Die reguläre gleichwertige Garantieleistung bleibt unentgeltlich.

Entscheidet sich der Verbraucher freiwillig für ein Upgrade, kann ausschließlich der vorab transparent mitgeteilte Mehrpreis berechnet werden, der durch das höherwertige Modell oder die größere Ausführung entsteht.

Ergänzende Garantie für den Matratzenkern in den Jahren 11 bis 13

18. Charakter der ergänzenden Garantie

Zusätzlich zur 10-jährigen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie kann der ursprüngliche Käufer durch kostenlose Registrierung über das von Scarnatti bereitgestellte Garantieformular eine ergänzende gewerbliche Garantie für den Matratzenkern für die Jahre 11 bis 13 aktivieren.

Registrierungsfrist: innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung

Die ergänzende Garantie ist eine eigenständige Garantie mit gesondertem Leistungsumfang.

Sie:

  • verlängert die mit dem EU-GARAN-Label gekennzeichnete 10-jährige Haltbarkeitsgarantie nicht,
  • stellt keine 13-jährige Haltbarkeitsgarantie für die vollständige Matratze dar,
  • ist nicht Bestandteil der auf dem EU-GARAN-Label angegebenen Garantiedauer.

Das EU-GARAN-Label weist deshalb weiterhin eine Dauer von 10 Jahren aus.

19. Umfang der ergänzenden Garantie

Die ergänzende Garantie für die Jahre 11 bis 13 umfasst ausschließlich bestimmte Defekte des Matratzenkerns, insbesondere:

  • Materialfehler,
  • Herstellungsfehler,
  • strukturelle Defekte,
  • dauerhafte strukturelle Veränderungen, welche die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit des Matratzenkerns wesentlich beeinträchtigen.

Nicht von dieser ergänzenden Garantie erfasst sind insbesondere:

  • Matratzenbezug,
  • Reißverschluss,
  • textile Bestandteile,
  • normale Abnutzung,
  • kosmetische Veränderungen,
  • normale Veränderungen des Liegegefühls,
  • Änderungen persönlicher Komfortpräferenzen,
  • Schäden aufgrund ungeeigneter Unterlagen,
  • Schäden infolge unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Nutzung,
  • Schäden infolge der Nichtbeachtung von Pflege- oder Gebrauchshinweisen,
  • Feuchtigkeits-, Flüssigkeits-, Verunreinigungs- oder sonstige äußere Schäden.

20. Leistungen der ergänzenden Garantie

Bei einem berechtigten Anspruch aus der ergänzenden Garantie wird der betroffene Matratzenkern beziehungsweise, sofern technisch erforderlich, die Matratze repariert oder durch ein gleichwertiges Produkt ersetzt.

Die Standard-Garantieleistung erfolgt bei einem anerkannten Garantiefall ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher.

Notwendige Standardkosten für Reparatur, Ersatz und den hierfür erforderlichen Transport trägt RENABED EUROPE BV.

21. Dauer der ergänzenden Garantie

Die ergänzende Garantie beginnt unmittelbar nach Ablauf der 10-jährigen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie und endet mit Ablauf des 13. Jahres nach dem ursprünglichen Lieferdatum.

Eine Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb dieser ergänzenden Garantie führt grundsätzlich nicht zu einem Neubeginn oder einer Verlängerung der Garantiezeit, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

22. Schlussbestimmungen

Diese Garantiebedingungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie die übrigen Garantiebedingungen hiervon unberührt.